Hippokratischer Eid

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Der aus der Antike stammende hippokratische Eid (Eid des Hippokrates) war ein Eid für angehende Ärzte, der sie auf die ärztliche Ethik verpflichtete - insbesondere dazu, ihre Kunst nur zum Nutzen und nie zum Schaden des Patienten einzusetzen. Heute wird angenommen, dass er nicht wirklich von dem berühmtesten Arzt des Altertums stammt - d.h. von Hippokrates von Kos (altgr. Ἱπποκράτης ὁ Κῷος; um 460 - 370 v. Chr.). Obwohl manche Teile des Eides heute allgemein als obsolet gelten (wie z.B. das Verbot von Blastensteinoperationen), werden Teile des Eides auch heute noch herangezogen, um z.B. die Mitwirkung von Ärzten bei Folterungen, die Ausnutzung der ärztlichen Position zu sexuellen Handlungen, die Verletzung der Schweigepflicht usw. zu ächten. Zu beachten ist allerdings auch, dass der Eid in seiner klassischen Form heute gar nicht mehr von den Ärzten geleistet wird und dass er keinerlei Rechtswirkung entfaltet. Andererseits hat die Berufung auf den Eid immer noch Einfluss - bis hin zum Inhalt und zur Form von modernen Alternativen wie etwa der Genfer Deklaration des Weltärztebundes.

Wortlaut

Ich schwöre bei Apollon dem Arzt und bei Asklepios, Hygieia und Panakeia sowie unter Anrufung aller Götter und Göttinnen als Zeugen, daß ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil diesen Eid und diesen Vertrag erfüllen werde: Denjenigen, der mich diese Kunst gelehrt hat, werde ich meinen Eltern gleichstellen und das Leben mit ihm teilen; falls es nötig ist, werde ich ihn mitversorgen. Seine männlichen Nachkommen werde ich wie meine Brüder achten und sie ohne Honorar und ohne Vertrag diese Kunst lehren, wenn sie sie erlernen wollen. Mit Unterricht, Vorlesungen und allen übrigen Aspekten der Ausbildung werde ich meine eigenen Söhne, die Söhne meines Lehrers und diejenigen Schüler versorgen, die nach ärztlichem Brauch den Vertrag unterschrieben und den Eid abgelegt haben, aber sonst niemanden. Die diätetischen Maßnahmen werde ich nach Kräften und gemäß meinem Urteil zum Nutzen der Kranken einsetzen, Schädigung und Unrecht aber ausschließen. Ich werde niemandem, nicht einmal auf ausdrückliches Verlangen, ein tödliches Medikament geben, und ich werde auch keinen entsprechenden Rat erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel aushändigen. Lauter und gewissenhaft werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Auf keinen Fall werde ich Blasensteinkranke operieren, sondern ich werde hier den Handwerkschirurgen Platz machen, die darin erfahren sind. In wieviele Häuser ich auch kommen werde, zum Nutzen der Kranken will ich eintreten und mich von jedem vorsätzlichen Unrecht und jeder anderen Sittenlosigkeit fernhalten, auch von sexuellen Handlungen mit Frauen und Männern, sowohl Freien als auch Sklaven. Über alles, was ich während oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen sehe oder höre und das man nicht nach draußen tragen darf, werde ich schweigen und es geheimhalten. Wenn ich diesen meinen Eid erfülle und ihn nicht antaste, so möge ich mein Leben und meine Kunst genießen, gerühmt bei allen Menschen für alle Zeiten; wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, dann soll das Gegenteil davon geschehen.

Weblinks