Appellieren

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Definition

(lat. appello "jemanden ansprechen, anreden" bzw. "jemanden einer Sache wegen ansprechen" und "jemanden auffordern").

Erläuterung

Die Appellatio war in der römischen Antike die Berufung an die nächst höhere Instanz (im Gegensatz zur provocatio), die die Entscheidung der Vorinstanz durch ihr Recht auf "intercessio" außer Kraft setzen konnte (vgl. Liv. 2,18: Konsul gegen Konsul; Caes. b. G. 3,20; Cic. Verr. 1,46). In der Kaiserzeit gab es praktisch nur noch die "appellatio Caesaris".

In Deutschland geht man meist in "Berufung", im Kanton Bern (Schweiz) "appelliert" man. Appellieren kann dort die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte oder das Opfer.