Alkoholverbot in Saudi-Arabien

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Das Alkoholverbot in Saudi-Arabien beruht auf der religiösen Lehre der Wahhabiten (Wahhâbîya) und der hanbalitischen Rechtsschule und ist deshalb wahrscheinlich schon wesentlich älter als der erst 1932 gegründete Staat mit seiner zu 99% aus sunnitischen Moslems bestehenden Bevölkerung.

Alkoholkonsum ist im Islam verboten und im islamischen Recht strafbar. Das schließt auch die Herstellung, Verwendung, Anschaffung, den Verkauf und die Reichung zu Trinkzwecken bzw. Speise ein, selbst wenn der Muslim selbst keinen Tropfen zu sich nimmt. Es gibt Ausnahmefälle, in denne die Einnahme erlaubt ist, wie in lebenswichtigen Medikamenten, in denen Alkohol enthalten ist, und es keine gleichwertige Alternative gibt.

Einem Muslim ist nicht nur Alkohol verboten, sondern auch alles Berauschende, und somit auch Drogen. Im Koran ist das Verbot mit dem Begriff "al-chamr" verbunden, was übersetzt zwar u.A. "Wein" bedeutet, aber Muslime sind sich darüber einig, dass das Gebot alle alkoholischen Getränke umfasst.

Das Alkoholverbot erfolgte im Koran in drei Stufen. Im ersten Schritt wird auf den Schaden hingewiesen. Im zweiten Schritt wird die Entkopplung von der Andacht vollzogen. Erst dann folgt das endgültige Verbot.

Allerdings ist zu beachten, dass der Begriff "Alkohol" in der islamischen Verwendung nicht alle Stoffe umfasst, die chemisch unter dem Begriff "Alkohol" zusammengefasst sind, sondern lediglich den natürlich gewonnen Ethanol. Unabhängig von dem Verzehrverbot in allen Rechtsschulen des Islam ist somit Wein oder ein aus anderer Flüssigkeit hergestelltes alkoholisches Getränk rituell unrein. Nach manchen Rechtsschulen, wie z.B. der Schia gilt allerdings synthetisch hergestelltes Ethanol als rituell rein. Das gilt auch für alle anderen synthetisch hergestellten Alkohole. Diese Differenzierung zwischen dem Oberbegriff "Alkohole" und dem tatsächlich gemeinten "Ethanol" führt manchmal zu Missverständnissen.[[1]]


Der Besitz von Drogen und Alkohol ist in Saudi-Arabien strafbar, ebenso wie homosexuelle Handlungen, Analverkehr und Prostitution. Letztere Vergehen können mit Freiheitsentzug, Prügelstrafen oder sogar in schweren Fällen mit der Todesstrafe geahndet werden. Dementsprechend ist die Einfuhr (Handel), der Besitz beziehungsweise der Konsum von Drogen aller Art, Alkohol, Waffen, Schweinefleisch und pornografischem Material (Darstellung von körperlicher Freizügigkeit) strengstens verboten. Schon bei geringen Mengen können harte Sanktionen verhängt werden.[[2]]


Die Religionspolizei

Für die Überwachung des Alkoholverbotes ist die Religionspolizei zuständig, die eine Art Sittenpolizei ist. Allerdings hat die Religionspolizei weitreichende Befugnisse. Sie überwacht außerdem, dass Frauen in der Öffentlichkeit so verschleiert sind, wie es das Gesetz vorschreibt. Sie sorgt auch dafür, dass die Geschäfte und Restaurants des Landes während der Gebetszeiten geschlossen sind.[[3]]


Die Strafe

Bei Alkoholdelikten veruteilt das Gericht die Straftäter meist zur Auspeitschungen. In einigen Fällen dürfen die Verurteilten zwischen einer Gefängnisstrafe und einer Auspeitschung wählen. Es wird von solchen Fällen berichtet, in denen Auspeitschungen anstelle von Gefängnisstrafen vollzogen wurden. In anderen Fällen wurden Angeklagte zusätzlich zu einer Haftstrafe zur Auspeitschung verurteilt.

Die Urteile reichten dabei von 30 bis 300 Schläge, die über einen Zeitraum von mehreren Tagen oder Monaten verabreicht wurden. In vielen Fällen sind die Opfer der Auspeitschungen Ausländer. Im SPIEGEL (Nr. 26/1978) wurde von zwei Briten Nigel Maidment (27) und Brian Cooper (35) berichtet, die auf dem Marktplatz von Hail im Norden des Staates je 70 Hiebe mit dem Rohrstock erhielten, weil sie gegen das Alkoholverbot verstoßen hatten.[[4]]


Die Todesstrafe

In Saudi-Arabien werden Todesstrafen in der Regel für folgende Straftaten ausgesprochen:

- Mord

- Vergewaltigung von fremden Frauen oder der eigenen Ehefrau

- sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern

- Drogenhandel

- Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten


Folgende Straftaten können ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, dies ist aber eher selten:

- Homosexualität

- Prostitution

- Genuss und Handel/Schmuggel von Alkohol

- unehelicher Geschlechtsverkehr

- Koranschändung

- Gotteslästerung

- sexuelle Belästigung von Frauen

Es gibt aber keine genaue Liste mit Straftaten, die mit dem Tode bestraft werden können.


Im Normalfall werden Todesurteile in Saudi-Arabien mit dem Schwert vollstreckt (Enthauptung).Die Hinrichtung von Männern ist meist öffentlich, die von Frauen in der Regel nicht. (Ausnahme ist die Steinigung, die jedoch nicht mehr praktiziert wird). Frauen wird ebenfalls das Recht gewährt, zwischen Erschießung und Schwert zu entscheiden.


Seit Anfang 1980 wurden insgesamt 1527 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet, darunter befanden sich 40 Frauen. Fast die Hälfte aller Todeskandidaten (711) besaß eine ausländische Staatsbürgerschaft. Bei ihnen handelt es sich größtenteils um Gastarbeiter aus asiatischen Ländern: 234 aus Pakistan, 89 aus Nigeria, 69 aus dem Jemen, 55 aus Indien und 5 aus der Türkei.

2003 wurden 52 Menschen exekutiert – 17 Saudis und 35 Ausländer.

2004 waren es 35 Menschen.

2005 wurden 82 Menschen hingerichtet, darunter zwei Frauen, die wegen Mordes verurteilt worden waren.


Begnadigungen können nur vom König oder von der Familie der Opfer gewährt werden, von den bisher Begnadigten waren 64% Frauen. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, im Gefängnis den kompletten Koran auswendig zu lernen, das könnte evtl. eine Umwandlung der Strafe bewirken (bisher 12mal, 3mal bei Männern und 9mal bei Frauen). Beim größten Teil der hingerichteten Frauen handelt es sich um Frauen, die als Gastarbeiterinnen ins Land geholt wurden.


Seit 1978 sind in Saudi-Arabien 1654 Menschen hingerichtet worden, davon 44 Frauen und 1610 Männer. Von den 44 Frauen hatten 22 Frauen die saudische Staatsangehörigkeit.

Von den 44 Vollstreckungen waren:

10 wegen Drogenhandels

eine wegen Zuhälterei (bzw. Unterstützung der Prostitution)

33 wegen Mordes


Das letzte Todesurteil bei Frauen wurde am 10. Juni 2005 wegen Mordes vollstreckt, bei Männern am 7. Februar 2006 ebenfalls wegen Mordes.[[5]]


Literatur

  • Khallouk, Mohammed (2008): Islamischer Fundamentalismus vor den Toren Europas. Marokko zwischen Rückfall ins Mittelalter und westlicher Modernität. VS Verlag für Sozialwissenschaften. ISBN 978-3-531-15949-2 [[6]]


Weblinks