Alexander Böhm

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Prof. Dr. jur. Alexander Böhm

Alexander Böhm (* 14. Juni 1929 in Berlin-Charlottenburg; † 12. Mai 2006 in Oppershofen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Sohn von Professor Dr. Franz Böhm und Marietta Böhm, geb. Ceconi, die Tochter der Schriftstellerin Ricarda Huch. Er war verheiratet und hatte zwei Kinder. Während seines Lebens leistete er zahlreiche Beiträge im Jugendstrafrecht, war durch viele kriminologische und strafrechtliche Veröffentlichungen in der Fachwelt geschätzt, besetzte verschiedene, wichtige Ämter und war in vielen Feldern ehrenamtlich engagiert.

Kindheit, Jugend und Studium

Alexander Böhm wurde am 14. Juni 1929 in Berlin-Charlottenburg in eine politisch und sozial engagierte und charakterfeste Familie hinein geboren. Zusammen mit seiner Großmutter Ricarda Huch und seiner Mutter lebte Alexander Böhm bis 1932 in Berlin, während sein Vater nach Ende des Ersten Weltkrieges Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg im Breisgau studierte. Das Verhältnis zwischen Großmutter und Enkel war innig und zeichnete sich durch tägliche Rituale, wie Spaziergänge und Vorlesen nach dem Abendessen ab. Nach der Machtergreifung der NSDAP verweigerte Ricarda Huch eine Loyalitätserklärung gegenüber dem neuen Regime und nach dem Umzug der vereinten Familie nach Jena war ihr Leben durch Kontakt mit Hitler-Gegnern gekennzeichnet. Die Wohnung der Familie entwickelte sich unter anderem zu einem Treffpunkt der Personen, die am missglückten Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 beteiligt waren. Franz Böhm setzte sich schon Anfang der 30er Jahre aktiv gegen die Diskriminierung und Verfolgung jüdischer Mitbürger ein und erhielt dadurch entgegen vorheriger Absichten keinen Lehrstuhl in Freiburg. Lediglich durch eine Namensverwechslung kam es nach dem 20. Juli 1944 nicht zur Verhaftung und Verurteilung des Vaters. Alexander Böhm spürte die Unruhe und Furcht in der die Familie in Zeiten des NS-Regimes und Widerstandes lebte. Sein Vater sowie seine Großmutter standen dem Nationalsozialismus feindselig gegenüber und waren den Nationalsozialisten mit dieser Einstellung bekannt.

Für die Zeit nach dem "Dritten Reich" hatte sich Ricarda Huch vorgenommen den Widerstandskämpfern ein Denkmal zu setzen. Sie besucht zahlreiche Familien und Angehörige von Verfolgten oder Ermordeten und empfängt auch eine große Anzahl von Besuchern in Jena. Ihr Projekt, das Leben der Widerstandskämpfer in Biographien festzuhalten, konnte sie leider nicht mehr beenden, da sie zehn Tage nach ihrer strapaziösen Reise nach Frankfurt am 17. November 1947 verstarb. Immerhin ist unter anderem ihr der heutige Bekanntheitsgrad der "Weißen Rose" und der Geschwister Scholl zu verdanken.

Franz Böhm erhielt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nun einen Lehrstuhl in Freiburg und wurde noch im Jahre 1945 Prorektor der Universität. 1946 nahm er dann einen Ruf an die Goethe-Universität Frankfurt am Main an. Der berufliche Werdegang seines Vaters erklärt auch Alexander Böhms schulische und universitäre Ausbildung. Von 1938 bis 1945 besuchte er das humanistische Gymnasium Carolo-Alexandrinum in Jena, danach das humanistische Friedrich-Gymnasium in Freiburg im Breisgau, wo er dann auch 1947 das Abitur bestand.

Gleich nach der Reifeprüfung begann er an der Universität Freiburg mit dem Studium der Rechtswissenschaften, das er in Basel und Frankfurt am Main fortsetzte und dort 1951 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Nach einem sechs-sechsmonatigen Auslandsaufenthalt in den USA folgte die Referendarausbildung und 1956 das Zweite juristische Staatsexamen. Kurze Zeit später promovierte er unter der Betreuung von Wolfgang Preiser zum Dr. jur., den er zuvor als wissenschaftliche Hilfskraft und wissenschaftlichen Assistenten unterstützt hatte.

Berufliche Karriere

Nach seiner Promotion arbeitete Böhm infolge einer Anregung des damaligen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer im öffentlichen Dienst des Landes Hessen im Bereich des Strafvollzugs und wurde schon nach einer kurzen Einarbeitungsphase in den Strafanstalten Kassel und Butzbach eingesetzt. 1960 übernahm er die Leitung der Jugendstrafanstalt Rockenberg und des Heinrich Balthasar Wagnitz-Seminars und war in beiden Bereichen bis 1974 tätig. Im Laufe dieser Jahre wurde er auch in das Justizprüfungsamt I in Hessen berufen und begann mit einem Lehrauftrag für die Fächer Strafrecht und Kriminologie an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt (M.).

Das Jahr 1974 brachte Veränderungen im beruflichen Leben Böhms. Im Frühjahr wurde er zum Professor für Kriminologie, Strafrecht und Strafvollzug an der Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz ernannt. Daneben arbeitete Böhm in den Prüfungsabteilungen I und II des Prüfungsamtes für Juristen beim Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz. Diese beiden Positionen hielt Böhm bis zu seiner Emeritierung im Herbst 1994 inne, arbeitete ab 1988 im Nebenamt als Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken und war 1991/92 Dekan der juristischen Fakultät. Zwischen 1976 und 1980 leitete er außerdem die Jugendstrafvollzugskommission des Bundesjustizministeriums. Aufgabe der Kommission war es Grundlagen für die gesetzlichen Regelungen des Jugendstrafvollzuges zu erarbeiten. So heißt es beispielsweise in dem Entwurf:

"Ziel und Aufgaben des Jugendstrafvollzuges sind maßgebend vom Erziehungsgedanken geprägt und unterscheiden sich daher grundlegend von denen des Vollzuges an Erwachsenen. Der Jugendstrafvollzug soll dem jungen Gefangenen helfen, zu einem eigenverantwortlichen Leben in der Gemeinschaft zu finden."

Durch den Vorsitz der Jugendstrafvollzugskommission konnte Böhm besondere kriminalpolitische Akzente setzen. Der Schlussbericht wurde 1980 vom Bundesjustizminister veröffentlicht.

Nach jahrelangem ehrenamtliche Engagement, vielen veröffentlichten Schriften und beruflichen Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen verstarb Alexander Böhm am 12. Mai 2006 infolge eines Verkehrsunfalls in Oppershofen.

Chronologische Übersicht seiner wichtigsten Werke und Schriften

Der Schwerpunkt seiner Veröffentlichungen liegt im Bereich des Strafvollzugs, wobei er die verschiedensten Themenbereiche analysierte. Während seines Lebens verfasste er viele wichtige und oft zitierte Beiträge, wobei eine Großzahl seiner Schriften die Themen Jugendstrafrecht, Jugendkriminalität und Resozialisierung jugendlicher Straftäter behandeln. In diesen Bereichen konnte er durch seinen Einsatz zu einer fortschrittlichen Entwicklung beitragen.

  • 1957: "Die Rechtspflicht zum Handeln bei den unechten Unterlassungsdelikten" (Dissertation in Frankfurt)
  • 1967: "Jugendstrafvollzug" in Dietrich Rollmann: "Strafvollzug in Deutschland", S.126-135
  • 1970: "Empfiehlt es sich, den Jugendstrafvollzug grundlegend zu ändern und ihn durch ein Jugendstrafvollzugsgesetz zu regeln?" in: "Recht der Jugend", S.250-254
  • 1973: "Rückfall und Bewährung nach verbüßter Jugendstrafe" in "Recht der Jugend" S.33-49, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1977, S. 226-251
  • 1975: "Möglichkeiten und Grenzen der Resozialisierung im Jugendstrafvollzug" in "Jugendkriminalität und Resozialisierung", Deutsche Akademie für medizinische Fortbildung Kassel, Kongressbericht, herausgegeben von Horst Schüler-Springorum und Gisela Krokowski, S.37-43
  • 1977: "Einführung in das Jugendstrafrecht" (2004 3. Auflage)
  • 1979: "Strafvollzug" (2003 3.Auflage)
  • 1980: "Gedanken zur Rückfallprävention durch Strafvollzug" in "Präventive Kriminalpolitik" herausgegeben von Hans-Dieter Schwind, S.91-101
  • 1983: "Strafvollzuggesetz" Großkommentar (mit Hans-Dieter Schwind, 4. Auflage 2005)
  • 1985: "Kriminologie in sozialistischen Ländern" (mit Hildegard Eckert, Wolfgang Feuerhelm, Franz Hamburger, Günther Sander)
  • 1988: "Vollzugslockerungen im Spannungsfeld unterschiedlicher Instanzen und Interessen" (mit Karl-Heinrich Schäfer)
  • 1992: "Erziehung durch stationäre Maßnahmen?" in Heft 5 (des Jahres 1992) der Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V., Regionalgruppe Hessen, S.2-10
  • 1994: "Praktische Erfahrungen mit Opferschutz und Opferhilfe" in "Kriminologische Opferforschung. Neue Perspektiven und Erkenntnisse" Teilband I herausgegeben von Günther Kaiser und Jörg-Martin Jehle, S.99-115
  • 1997: Fortsetzung von "Großes Kriminologisches Lehrbuch" (5. Auflage) von Göppinger (mit Michael Bock)
  • 1999: "Zu den Disziplinarmaßnahmen und Disziplinarverfahren nach dem Strafvollzugsgesetz" in "Festschrift für Ernst-Walter Hanack zum 70. Geburtstag am 30. August 1999" S. 457-472
  • 2003 "Strafvollzug" Böhm, Alexander. - Neuwied : Luchterhand, 2003, 3., neu bearb. Aufl.
  • 2004 "Einführung in das Jugendstrafrecht" Böhm, Alexander. - München : Beck, 2004, 4. Aufl.

Viele seiner Werke wurden in den letzten Jahren als neu überarbeitete Auflagen veröffentlicht. Außerdem verfasste er Rezensionen zu Werken von unter anderem Hans Pohlmann, Paul H. Bresser, Heinz Müller-Dietz, Giora S. Shoham, Gerhard Nothacker, Jörg Schuh, Rolf-Peter Callies und vielen mehr.

Zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) und verschiedenen Oberlandesgerichten in ganz Deutschland veröffentlichte er Anmerkungen zu Beschlüssen und Urteilen in rechtwissenschaftlichen Fachzeitschriften wie dem "Strafverteidiger (StV)" und der "Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)".

Charakter, Ideen und Leistungen

Böhm gehörte zu den "Spitzenkräften seiner Zunft" und war darüber hinaus anerkannt und ein geschätzter Rechtswissenschaftler. Zu seinen wichtigsten Leistungen zählt sein Engagement in der Weiterentwicklung des Strafvollzugs und des Jugendstrafrechts. Auch im Bereich der Kriminologie erzielte Böhm durch seine Arbeiten bemerkenswerte Fortschritte. Ihm war es wichtig mit seinem praktischen sowie wissenschaftlichen Wirken Veränderungen in den jeweiligen Gebieten zu erzielen. Dies zeichnet sich insbesondere durch seinen starken Praxisbezug aus: "für visionäre oder gar illusionäre kriminal- und vollzugspolitische Vorstellungen" war in der Persönlichkeit Böhms kein Platz. Er legte Wert darauf Maßnahmen und ihre Folgen aus Sicht der Betroffenen zu betrachten und behielt dabei stets die Grenzen strafrechtlicher Reformen im Blick. Durch die Hinterfragung von dem "Gegenwärtigem" wollte er neue Erfolge für die Zukunft erzielen und konnte so Mitte der 70er Jahre aktiv an Reformen des Strafrechts mitwirken.

Im Themengebiet der Resozialisierung und Entlassung hatte Böhm klare Vorstellungen und veröffentlichte viele wissenschaftliche Arbeiten. Zusammen mit Erhard führte er in den 80er Jahren Untersuchungen zu diesem Thema durch, verdeutlichte Schwächen und veröffentlichte Statistiken. Mehrmals betonte Böhm, dass der Strafvollzug zur Rückfallprophylaxe unterschiedlich effektiv in der Theorie und Praxis beiträgt ("Die spezialpräventiven Wirkungen der Strafrechtliche Sanktionen" in "Prävention durch Strafrecht: Generalpräventive Wirkungen" herausgegeben von Jehle, 1996, S.263). In seinem Buch "Strafvollzug" weist er darauf hin, dass der Strafvollzug im Zusammenhang mit den kriminalpolitischen Vorstellungen im jeweiligen Land gesehen werden muss. Es ist wichtig, dass Folgen für Disziplinarverstöße im Deutschen Strafvollzug, wie es europaweit befolgt wird, klar definiert sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen, wobei Misshandlungen natürlich nicht zulässig sind. Die Isolierung von Gefangenen muss in jedem einzelnen Fall genau überprüft und gerechtfertigt sein. Das Ziel im Strafvollzug ist, dass es im Leben des Gefangenen keine erheblichen, schweren Straftaten und auch keine ständige Kleinkriminalität mehr gibt und ihm ethische Grundwerte vermittelt werden ("Strafvollzugsgesetz" herausgegeben von Schwind/Böhm, Berlin 1991). Böhm war außerdem auch in der Opferhilfe sehr engagiert (siehe Ehrenamtliches Engagement) und schlägt eine "opferbezogene Vollzugsgestaltung" in bestimmten Fällen vor. Die Behandlung und Therapie der Gefangenen sollte Böhm zufolge nach modernen Erkenntnissen vorgenommen werden, wie in der Einzel- und Gruppentherapie "gesprächstherapeutische und verhaltenstherapeutische Methoden" ihre Anwendung finden. Der Therapeut muss aufgeschlossen, interessiert und emotional akzeptierend sein und erprobte Behandlungsmaßnahmen anwenden. Böhm war schon von Anfang der Behandlungsforschung in Deutschland durch wissenschaftliche Beiträge vertreten und richtige Tendenzen ausgemacht. Ein Strafvollzug mit einer Vielzahl erheblich straffälliger Personen, ein strikt geregelter Tagesablauf sowie die Trennung von der Welt "draußen" sind keine fördernden und günstigen Voraussetzungen für soziales Lernen. Daneben war Böhm auch immer am "Menschlichen" interessiert und beschreibt, dass der hierarchisch geordnete Strafvollzug nur so richtig funktionieren kann, durch beispielsweise den Stationsbeamten, der "auch mal ein Auge zudrückt".

Böhm war Experte im Bereich des Jugendstrafrechts und hat wie sonst kaum jemand an der Entwicklung des Jugendstrafvollzugs in Deutschland mitgewirkt. Schon früh bewies er sein Können durch zukunftsweisende Analysen und Vorschläge (siehe Chronologische Übersicht seiner Werke) und konnte so Reformen maßgeblich beeinflussen. Er formulierte bedeutsame Schriften zu Maßnahmen, Vorstellungen und unterbreitete innovative Vorschläge (unter anderem "Einführung in das Jugendstrafrecht" 3. Auflage 1996). So sah er auf der einen Seite kurze Jugendstrafen als wenig wirksam an, da kaum Zeit für Erziehungsarbeit bleibt, konnte mit einer früheren Analyse über einen negativen Einfluss kurzer Jugendstrafen diese Meinung aber nicht unterlegen. Böhm hob auch hervor, dass eine Herabsetzung des Mindeststrafrahmens vermutlich zu einer erhöhten Jugendstrafverhängung führen würden. Der zuständige Jugendrichter könnte so eine freiheitsentziehende Strafe, anstatt einer Geldstrafe verhängen und diese Sanktion über eine kurze Freiheitsstrafe erscheint in diesem Kontext wirkungsvoller. So schließt Böhm nicht aus, dass auch kurze Zeiträume in Jugendarrest/Jugendvollzug pädagogisch sinnvoll gestaltet werden könnten. In seinen Werken analysiert er Ursachen für Rückfälle von Jugendlichen nach verbüßter Haftstrafe und diskutiert die Voraussetzungen einer beruflichen Förderung im Jugendstrafvollzug.

Böhms Engagement im kriminologischen Bereich wird durch seine Mitarbeit an der 5. Auflage des Lehrbuchs von Göppinger im Jahre 1997 verdeutlicht. So befasst er sich dort auch mit dem Ausländerstrafrecht und bemerkt, dass nicht der "formale Status als Nichtdeutscher", sondern die sozialen, rechtlichen und ökonomischen Probleme dieser Personengruppen zu einer erhöhten Kriminalitätsrate führen und betont die erhöhte Schwierigkeit das Vollzugsziel zu erreichen. Ihm war es besonders wichtig, dass die Lebensbedingungen und Behandlungen die Wiedereingliederungschancen verbessern ("Behandlungsvollzug für Ausländer" in KrimPäd, Heft 37/1997, S.52). So wies er auch auf die Herausforderungen, die der deutsche Strafvollzug durch ausländische Gefangene meistern muss, wie beispielsweise Sprachbarrieren, religiöse Besonderheiten und Machtkämpfe, hin ("Der ausländische Strafgefangene im Spannungsfeld zwischen Resozialisierungsauftrag des Strafvollzugs und Zielsetzung des Ausländerrechts" in "Ausländerrecht contra Resozialisierung" herausgegeben von Schäfer/Sievering 1984, S. 118-134)

Ehrenamtliches Engagement

Böhm war sozial außerordentlich engagiert und übernahm ehrenamtliche Tätigkeiten in zahlreichen gemeinnützigen und professionellen Organisationen.

In der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. (DVJJ) war Böhm über Vierzig Jahre Mitglied. 1962 wurde er anlässlich des 12. JGT 1962 in Regensburg als Vertreter in der Sparte Jugendstrafvollzug in den geschäftsführenden Ausschuss des Vereins gewählt, dem er in dieser Eigenschaft bis zum Jahre 1974 angehörte. Sechs Jahre später folgte dann die Wahl zum Vorsitzenden der Landesgruppe Hessen. Den Vorsitz der Regionalgruppe Hessen hatte Böhm bis 1989 und konnte im Laufe dieser Jahre wichtige Fortschritte erzielen. So fällt beispielsweise auch die Mitarbeit in der DVJJ-Kommission zur Behandlung von kriminell stark gefährdeten jungen Tätern (die so genannte "Lackner-Kommission") in diese Zeit. Zu den Schwerpunkten seiner Vorstandsarbeit zählten unter anderem die Organisation und Ausrichtung der etablierten Studienwochen in Königstein (im Taunus) und Arnoldshain (im Taunus). Außerdem organisierte er Einführungskurse für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Bis zuletzt war er Mitglied und beteiligte sich aktiv am Geschehen. Neben der DVJJ war Böhm seid 1974 auch Mitglied im Vorstand der "Deutschen Kriminologischen Gesellschaft" und beteiligte sich aktiv an der Fusion mit der "Gesellschaft für die gesamte Kriminologie". Aus der Verbindung der beiden Gesellschaften ging 1988 die "Neue Kriminologische Gesellschaft" (NKG) hervor.

Weiterhin zählten zu Böhms ehrenamtlichen Tätigkeiten der Vorsitz des Landesbeirats für Strafvollzug und Kriminologie beim Justizministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz im Jahre 1974, die Leitung des Fliedner-Vereins Rockenberg (ein Hilfsverein für junge Straffällige mit dem Ziel die Kriminalität junger Straftäter durch sinnvolle und wirksame Hilfen, wie zum Beispiel Freizeitgestaltung, Aus-/Weiterbildung und Bewährungshilfe, zu bekämpfen), der Vorsitz der Schlichtungsstelle zwischen der Kirchenleitung der evangelischen Kirche und dem hessischen Justizminister in Hessen und Nassau seit 1980, die Mitgliedschaft im Kriminologischen Forschungsinstitut (KFN) in Hannover seit 1979 sowie die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe Kirche und Strafvollzug, welche die Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Strafvollzug, "Strafe: Tor zur Versöhnung" (1990), eingeleitet hat.

Eines seiner wichtigsten ehrenamtlichen Arbeit ist in seiner Funktion als engagiertes Gründungsmitglied des WEISSEN RINGES zu sehen. Mit der Gründung dieses Hilfsvereins für Kriminalitätsopfer im Jahre 1977 ist ein großes Netzwerk entstanden mit vielfältigen Hilfsmöglichkeiten, dass mittlerweile in mehreren Ländern in Europa operiert. Menschen, die einer Straftat zum Opfer gefallen sind können im WEISSEN RING Beistand und persönliche Betreuung, Hinweise im Umgang mit Behörden, Begleitung zu Gerichtsverfahren und viele andere Hilfestellungen finden und erhalten. Böhm war zunächst Regionalbeauftragter für Rheinland-Pfalz und übernahm anschließend den Vorsitz für den Rechtsausschuss und die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder stieg seid der Gründung in Mainz (17 Gründungsmitglieder, neben Böhm unter anderem: Fernsehjournalist Eduard Zimmermann, Oberstaatsanwalt Hans Sachs und damaliger Präsident des Bundeskriminalamtes Horst Herold) auf ungefähr 3000 in Deutschland und weltweit rund 60.000 Helferinnen und Helfer an, die Kriminalitätsopfern zur Seite stehen. Ziel des Vereins ist die Kriminalitätsvorbeugung, Hilfe in Notlagen und Unterstützung von Schadenswiedergutmachungsprojekten und des Täter-Opfer-Ausgleichs. In der "Festschrift für Alexander Böhm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999" würdigt Heinz Schöch Böhms Engagement und die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit im Vorstand des Vereins.

Ehrungen

  • 1985 ehrte das Land Rheinland-Pfalz Alexander Böhm für seine Verdienste und ehrenamtliche Arbeit mit der Verleihung des Landesverdienstordens.
  • 1999 wurde die "Festschrift für Alexander Böhm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999"´ von Wolfgang Feuerhelm, Hans-Dieter Schwind und Michael Bock herausgegeben. Das Werk umfasst 869 Seiten, auf denen die wichtigsten Autoren der Zeit in Bereichen wie Kriminologie, Strafrecht und Strafvollzugs neue Erkenntnisse, Analysen, Vorschläge und Auswertungen vorstellten und erläuterten. Insgesamt 45 Autoren beteiligte sich mit Ausarbeitungen zu den Themen:
  1. "Nationale und internationale Perspektiven des Strafvollzugs"
  2. "Struktur und Organisation des Strafvollzugs"
  3. "Der Strafvollzug als Gegenstand empirischer Forschung"
  4. "Spezielle Personengruppen"
  5. "Behandlungsansätze"
  6. "Probleme der Entlassung"
  7. "Besondere Formen des Freiheitsentzuges"
  8. "Jugendstrafverfahren und Opferbeteiligung"
  9. "Jugend, Gewalt und Prävention"
  10. "Schicksale und Erinnerungen"

Auf den ersten Seiten wird von Heinz Müller-Dietz Böhms wissenschaftliche und praktische Beteiligung an der Weiterentwicklung des Strafvollzugs und Jugendstrafrechts gewürdigt. Böhm veröffentliche verschiedene Beiträge zum Thema (Jugend-)Strafvollzug, so dass nur einige, entscheidende Texte in der Fußnote genannt werden. Auch seine Arbeiten im Bereich der Kriminologie werden besonders geehrt. Viele der Gratulanten knüpfen an Ausarbeitungen Böhms an, zitieren seine Werke und zeigen ihm dadurch seine Bedeutung in der Fachwelt. Das letzte Kapitel fällt somit aus dem Rahmen, dass es ihm zu Ehren seine berühmte Großmutter, Ricarda Huch und Gustav Radbuchs Betrachtung der Dichterin, Erzählerin und Historikerin behandelt.

  • 2000 Verleihung Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, insbesondere auch für seinen Einsatz im Bereich des Opferschutzes.

Quellen

Literaturquellen

  • Feuerhelm, Wolfgang; Schwind, Hans-Dieter; Bock, Michael: "Festschrift für Alexander Böhm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999", Berlin, 1999.
  • Feest, Johannes: Buchbesprechung von "Festschrift für Alexander Böhm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999" in JR 2001 Heft 3, 2001, S. 131.

Internetquellen